Versicherungsschutz „Tagesversicherung“Tagesversicherung

Tagesversicherung

Aushang Versicherungsschutz „Tagesversicherung“

Vertragsgrundlage:

R+V Kfz-Versicherung Verbraucherinformation Stand 01.07.2017

Die R+V Kfz-Versicherung Verbraucherinformation können Sie hier einsehen.

Hinweise

PKWs mit oder ohne Gespann in folgenden Trainings können versichert werden:

  • ADAC PKW-Intensiv-Training
  • ADAC PKW-Kompakt-Training
  • ADAC PKW-Anhänger-Training
  • ADAC PKW-Training Young Drivers only
  • ADAC Eco-Kombi-Training
  • ADAC Eco-Kombi-Training
  • ADAC PKW- Senioren-Training
  • ADAC Herbst-Winter-Training

Welche Leistungen umfasst die „Tagesversicherung“?

Versicherte Leistungen

  • A.1 Haftpflichtversicherung - für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen
  • A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug (Voll- und Teilkasko)
  • A.3 Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung
  • A.5 Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus)
  • A.6 Fahrerschutz-Versicherung - wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird
  • A.7 Differenzdeckung - für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge
  • A.8 Kasko-Extra-Versicherung - Versicherung für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
  • A.9 Umweltschadensversicherung – für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz

NICHT versicherte Leistungen

  • A.4 Insassen-Unfallversicherung - wenn Insassen verletzt oder getötet werden

Im Schadenfall

VOR dem Verlassen des Betriebsgrundstücks des ADAC Fahrsicherheitszentrum Hansa GmbH & Co. KG ist ein etwaiger Schadenfall dem Trainer oder einem Mitarbeiter des ADAC Fahrsicherheitszentrum Hansa GmbH & Co zwingend anzuzeigen sowie eine Kraftfahrt-Schadenmeldung auszufüllen. Verlassen Sie im Schadenfall das Betriebsgrundstück des ADAC Fahrsicherheitszentrum Hansa GmbH & Co. KG ohne eine Schadenmeldung angezeigt zu haben, besteht für nachträglich gemeldete Schäden KEIN Versicherungsschutz.

Höchstentschädigung & Selbstbehalt

Höchstentschädigung. Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Höchstentschädigung je Kaskoschaden von 150.000 EUR vereinbart.

Selbstbehalt Soweit nicht anders vereinbart, gilt für die A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug (Voll- und Teilkasko) ein Selbstbehalt von jeweils 1.000 EUR vereinbart.

Ausschlüsse (KEINE Versicherungsleistungen)

Fahrzeuge mit Vorschäden sind von der Tagesversicherung ausgeschlossen. Getunte Fahrzeuge, d.h. tiefergelegte Fahrzeuge, auch mit Teilegutachten, EG-Typengenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), sind von der Tagesversicherung ausgeschlossen.

Hinweise zum Datenschutz für Anspruchsteller und weitere Dritte.

Wir erheben und speichern Angaben zu Ihrer Person und ggf. zu einem uns gemeldeten Versicherungs- bzw. Schadenfall und geben diese Daten an unseren Versicherungsmakler weiter, um die Versicherungsleistung an den berechtigten Anspruchsinhaber auskehren zu können. Mehr zum Thema Datenschutz - EU-DSGVO unseres Versicherungsmaklers, der daum group versicherungsmakler®, im Internet unter www.daum.group//impressum/datenschutz.

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